Schulvorstand
Der Schulvorstand setzt sich aus Vertretern der Eltern und Lehrkräfte zusammen. Hier werden Angelegenheiten der Schule diskutiert und in Zusammenarbeit mit der Gesamtkonferenz entschieden.
Gesamtkonferenz
In diesem Gremium wirken alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit Beteiligten (Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Elternvertreter) in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Hier wird unter anderem über das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze der Leistungsbewertung sowie Grundsätze für Hausaufgaben entschieden.
Fachkonferenz
In Fachkonferenzen wird über Angelegenheiten entschieden, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. Insbesondere sind hier die Einführung von Schulbüchern und Lehrwerken sowie die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien zu nennen.
Klassenelternvertretung
In jeder Klasse werden Klassenelternvertreter sowie deren Stellvertreter jeweils zu Beginn des 1. Schuljahres und zum Start des 3. Schuljahres neu- bzw. wiedergewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Elternschaft zu vertreten. Dabei arbeiten sie eng mit der Klassenlehrkraft zusammen.
KlassensprecherIn
Ab dem zweiten Schuljahr wählt jede Klasse zu Beginn des Schuljahres in einer demokratischen Wahl einen Klassensprecher und eine Klassensprecherin. Diese vertreten die Interessen der Klasse und treten in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei Verleihungen, stellvertretend für die gesamte Klasse in den Vordergrund. Außerdem stellen die Klassensprecher das Bindeglied zwischen SchülerInnen und der Klassenlehrkraft dar.